Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer Psychotherapie werden vollständig und von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Berufsgenossenschaften
Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben und dadurch behandlungsbedürftig sind, können über die Berufsgenossenschaften als Kostenträger zu mir in Behandlung kommen. Voraussetzung ist eine Überweisung des behandelnden D-Arztes oder ein Behandlungsauftrag der Berufsgenossenschaft an mich.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Behandlungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.
Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt selbstverständlich keine Weitergabe der Daten an die Krankenkasse.
Ausfallhonorar
In meiner Praxis für Psychotherapie vereinbare ich Termine mit Ihnen für einen bestimmten Zeitraum, sodass durch eine kurzfristige Absage ein wirtschaftlicher Schaden entstehen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie einen vereinbarten Termin somit mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit absagen müssen. Wenn die Sitzung für Montag vereinbart ist, muss die Absage am vorausgehenden Freitag bis 15 Uhr vorliegen. Bei Absagen die später erfolgen, muss ich Ihnen, unabhängig vom Grund, ein Ausfallhonorar von € 30,- privat in Rechnung stellen. Sollte ich den Termin dennoch belegen können, verzichte ich selbstverständlich auf das Ausfallhonorar.